Sporbitz: Bauarbeiten für Flüchtlingsunterkunft beginnen

31.01.2023
Aktuelles

Ab April ziehen maximal 52 Personen in Wohncontainer

Auf dem kommunalen Grundstück Am Werk 1 in Dresden-Sporbitz lässt die Stadtverwaltung Wohncontainer für geflüchtete Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern aufstellen. Bis zu 52 Menschen werden dort vorübergehend wohnen. Die Gemeinschaftsunterkunft nimmt am 1. April 2023 ihren Betrieb auf. In der benachbarten, denkmalgeschützten ehemaligen Schule werden keine Menschen untergebracht. Dieses Gebäude steht seit längerer Zeit leer und ist nicht nutzbar. Bei der Belegung der Asylbewerberunterkunft werden – wie bei jedem Standort – die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt, sodass der künftige Betreiber eine auf die Lage angepasste soziale Betreuung sicherstellen kann. Die Errichtung und Betreibung koordiniert die STESAD GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden.

Baubeginn ist Montag, 30. Januar 2023. Zunächst werden auf dem Grundstück die Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom verlegt. Dann folgen die Erdaushub- und Fundamentarbeiten. Der genaue Zeitpunkt der Anlieferung und Installation der auch als Mobile Raumeinheiten (MRE) bezeichneten Wohncontainer ist abhängig vom Baufortschritt. Einige MRE sind bereits vor Ort zwischengelagert.

Baugenehmigung für fünf Jahre
Das Bauaufsichtsamt hat eine Baugenehmigung für die MRE erteilt, die auf fünf Jahre bis Ende befristet 2027 ist. Diese Befristung war auch entscheidend für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Die Container können anschließend leicht wieder abgebaut werden. Die Baugenehmigung enthält Auflagen zum Schutz der auf dem Grundstück stehenden Bäume und zu Ersatzpflanzungen für Bäume, die gefällt werden müssen. Gegenwärtig führt eine Fachfirma bauvorbereitende Maßnahmen zum Gehölzschutz an den Bäumen durch.

Die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Asylunterkunft folgt einem geregelten Verfahren. Zunächst sind die erforderlichen Zustimmungen aller zu berücksichtigenden Fachämter einzuholen, der Stadtrat zu beteiligen und es muss eine Baugenehmigung erteilt sein. Erst nach Vorliegen dieser Voraussetzungen kann eine MRE für Geflüchtete errichtet werden. Die Gremien der Stadtbezirke und Ortschaften werden über das Vorhaben informiert und über die Standortentwicklung auf dem aktuellen Stand gehalten.

 


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